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Allgemeine Reisebedingungen
AGB Reiseveranstaltung - Inhaltsübersicht
1. Gegenstand des Vertrages
2. Definitionen
3. Abschluss des Reisevertrages
4. Zahlung
5. Leistungen
6. Ticket- und Voucher-Versand
7. Leistungs- und Preisänderungen
8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter
11. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
12. Haftung von OI als Reiseveranstalter
13. Gewährleistung
14. Beschränkung der Haftung
15. Mitwirkungspflicht
16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
17. Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
18. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
21. Regelung von Streitigkeiten
22. Schriftform/Vertragsergänzungen
23. Datenerfassung, Datenspeicherung und Datenschutz
24. Änderungen an den Reisebestimmungen
***
1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Ost Impuls e.K. (nachfolgend "OI" oder: "Reiseveranstalter") bietet seine Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Reisebedingungen (nachfolgend: ARB) an.
1.2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für die Reiseveranstaltertätigkeit durch OI.
1.3. Zum Leistungsrepertoire von OI als Reiseveranstalter gehören gebündelte Reiseprodukte. Solche Reisepakete sind explizit gekennzeichnet (z.B. „Reiseveranstaltung durch OI“) oder werden mit dem Kunden individuell ausgehandelt. In Nummer 2 dieser Allgemeinen Buchungs- und Reisebedingungen wird die Abgrenzung der Rolle von OI als Reiseveranstalter von der Rolle als Reisevermittler erklärt.
2. Definitionen
In diesem Vertrag werden die folgenden Begriffe im Singular und/oder Plural verwendet:
Reisevertrag
Diese allgemeinen Reisebedingungen, zusammen mit individuellen Absprachen zu den vom Reisekunden gewünschten Leistungen, die OI entsprechend der jeweiligen Bestellung/Absprache verspricht zu erbringen, bilden den Reisevertrag. Die Art und der Umfang der von OI und seinen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen geht aus der Bestellbestätigung durch OI, der Reisebeschreibung sowie der von Ost Impuls erstellten Rechnung hervor.
Fälligkeit
... ist die vertraglich bestimmte Leistungszeit. Wird diese nicht eingehalten, ist ein Verzug mit der vereinbarten Leistung gegeben. Fehlt eine vertragliche Bestimmung der Verpflichtung des Kunden zur Bezahlung der Reise, so ist die Zahlung nach Eingehung der vertraglichen Verpflichtung sofort zu bewirken.
Bezahlung
... bedeutet die Tilgung der durch Vertragsschluss entstandenen Geld-Forderungen, die der Reiseveranstalters gegenüber seinen Kunden hat. Eine Bezahlung ist erst dann gegeben, wenn das Geld in der Sphäre von OI für OI verfügbar ist.
Ersatzperson
... ist die Person, die an die Stelle des an der Leistungsentgegennahme verhinderten Kunden tritt, also die vereinbarten Leistungen mit Willen des verhinderten Kunden in Empfang nimmt oder nehmen soll.
Höhere Gewalt
... ist der Eintritt eines Ereignisses oder einer Reihe von Ereignissen, welche(s) vor Reiseantritt nicht vorhersehbar war(en). Dabei muss die Reisedurchführung erheblich erschwert sein und es muss aufgrund dessen Gesundheits- oder/und Lebensgefahr für den Reisenden bestehen. Das Ereignis muss von außen kommen, das heißt außerhalb des Verantwortungsbereiches des Reiseverantalters und des Reisenden und hat die Eigenschaft, dass es auch nicht durch den Reiseveranstalter oder den Kunden zumutbar hätte verhindert werden können.
Beispiele für höhere Gewalt sind:
- Naturkatastrophen (Brände, Hochwasser, Vulkanausbruch, Erdbeben u.a.), Epidemien
- Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr
- hoheitliche Anordnungen im In- und Ausland (z.B. Badeverbot am Zielort bei Badeurlaub), Streik (z.B. Fluglotsenstreik), Kernreaktorunfall
Reisebestätigung
... ist die Urkunde über den Reisevertrag. Sie enthält, je nach Art der Reise(dienstleistung) eine Reihe von Angaben zur Vorbereitung, zum Umfang, zur Reiseroute und zum Ablauf der Reise sowie diverse, gesetzlich vorgeschriebene Belehrungen. Der Reiseveranstalter kann seine gesetzlichen Verpflichtungen zur Information über die gebuchte Reise auch dadurch erfüllen, dass er auf die in einem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt enthaltenen Angaben verweist oder auf die Angaben auf seiner Website, die jeweils den Anforderungen nach den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Wenn der Reisende die Reise weniger als 7 Tage vor Reisebeginn bucht („Last Minute“), entfällt die Informationspflicht weitestgehend. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter den Reisenden jedoch unmittelbar vor Reisebeginn umfassend unterrichten.
Reiseantritt/Reisebeginn
... ist der Zeitpunkt, zu dem der Reisende erstmals Leistungen, die er bei OI bestellt hat, in Anspruch nimmt. Bei Flugreisen ist es der Zeitpunkt ab Beginn der Flugabfertigung.
schriftlich
Schriftlich sind Dokumente/Informationen, die per (herkömmlichen) Brief, Postkarte, per Fax oder per E-Mail übertragen werden.
Sicherungsschein
Der Sicherungsschein ist eine Urkunde von einer Versicherungsgesellschaft, die den Schutz des Reisenden vor Insolvenz des Reiseveranstalters verbürgt. Der Reiseveranstalter darf vor Beendigung der Pauschalreise nur dann Zahlungen fordern oder annehmen, wenn er dem Reisenden einen Reise-Sicherungsschein ausgehändigt hat (§ 651k Absatz 4 BGB).
Die Insolvenzabsicherung schützt den Reisenden vor folgenden Schäden:
- Verlust des gezahlten Reisepreises oder der Anzahlung, wenn die gebuchte Reise infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters nicht stattfindet,
- Mehraufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.
Eine Absicherung gegen das Insolvenzrisiko und damit die Aushändigung eines Sicherungsscheins wird von OI als Reiseveranstalter in folgenden Fällen nicht verlangt:
- wenn OI nur gelegentlich und außerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstaltet,
- bei Reisen, die nicht länger als 24 Stunden dauern, die keine Übernachtung einschließen und
- wenn der Reisepreis 75 Euro pro Person nicht übersteigt.
Nur vermittelte touristische Dienstleistungen bedürfen keines Sicherungsscheines. OI wird dennoch in bestimmten Fällen der Vermittlung einen Sicherungsschein austeilen.
touristische Dienstleistung
Eine touristische Dienstleistung ist hier in Abgrenzung zu einer Reise als einzelne Dienstleistung mit touristischem Charakter oder Hintergrund zu verstehen. Bucht der Kunde nur eine touristische Dienstleistung, handelt OI regelmäßig nicht als Reiseveranstalter, weil insoweit die planerischen und organisatorischen Merkmale einer Reise auf der Seite von OI kaum vorhanden sind. Solche touristischen Dienstleistungen sind etwa: Vermittlung eines Fluges, Beschaffung einer Einladung nach Russland für ein Visum.
Für die Ausführung oder Vermittlung einzelner touristischer Dienstleistungen hält OI gesonderte Allgemeine Buchungsbedingungen vor. Werden touristische Dienstleistungen nach Wünschen des Kunden von OI zusammen gestellt, wird es sich häufig, aber nicht immer (so bei im Verhältnis zur fremdorganisierten Reise unbedeutenden touristischen Nebenleistungen), um eine maßgeschneiderte Reise handeln. Im Zweifel kommt es für die Einordnung auf die jeweils konkrete individuelle Kommunikation zwischen OI und dem Kunden an.
touristische Reise/gebündelte Reiseprodukte
Die „touristische Reise“ ist zu verstehen als der Oberbegriff für „organisierte Reisen“, die als ein fertiges Paket touristischer Leistungen von OI angeboten werden, auf der einen Seite und „maßgeschneiderte Reisen“ auf der anderen Seite, die nach den Wünschen des Kunden von OI zusammen gestellt (gebündelt) werden und individuelle vom Kunden festgelegte Anforderungen befriedigen. In beiden Fällen agiert OI, unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Ausnahmen, als Reiseveranstalter.
Bucht der Kunde sich auf der Website von OI selbst einen Flug und eine weitere touristische Dienstleistung ohne honorarpflichtige Auswahlberatung durch OI-Mitarbeiter aus der Angebotspalette touristischer Dienstleistungen, handelt es sich um je zwei einzelne touristische Dienstleistungen, für die jeweils die entsprechenden Buchungsbedingungen für die Vermittlung von Dienstleistungen gelten, die auf der OI-Website an entsprechender Stelle in den Bestellvorgang integriert sind, es sei denn, OI erklärt explizit seine Reiseveranstalterrolle gegenüber dem Kunden zu dessen betreffender Buchung. Das gilt auch in Hinsicht auf entsprechende schriftliche und fernmündliche Bestellungen.
Beschränkt sich OI für den Kunden erkennbar auf seine Vermittlerrolle, so wird OI auch dann nicht zum Reiseveranstalter, wenn OI dem Kunden nach dessen Wunsch mehrere einzelne touristische Dienstleistungen verschafft.
Verzug (siehe auch: Fälligkeit)
Der Verzug ist in den §§ 286 ff. BGB gesetzlich geregelt.
3. Abschluss des Reisevertrages
3.1. Mit der Anmeldung zu einer Reise (= Bestellung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. An dieses Angebot ist der Kunde 10 Tage gebunden. Die Anmeldung kann schriftlich (Brief, Postkarte, Fax, E-Mail), mündlich, fernmündlich oder durch andere geeignete Fernkommunikationsmittel vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Erklärung der Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Sollte der Kunde nicht innerhalb der 10 Tage eine Reisebestätigung erhalten haben, ist er nicht mehr an sein Angebot gebunden. Bei oder nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen oder übersenden.
3.3. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme gegenüber dem Reiseveranstalter erklärt.
3.4. Reisevermittler und Leistungsträger (z.B. Pensionen, Beförderer) sind von OI nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich von OI zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
3.5. Ein Sicherungsschein kann zusammen mit der Reisebestätigung übermittelt werden, wenn sie auf postalischem Wege erfolgt. Der Sicherungsschein kann auch als pdf-Datei per E-Mail zugesandt werden.
3.6. Bei Buchungen 12 Tage und weniger vor Reisebeginn erlischt die Bindung an das Angebot 2 volle Tage vor Reisebeginn. Bei einer Bestellung 7 Tage oder weniger vor Reisebeginn ist OI nicht verpflichtet, eine Reisebestätigung zu übergeben oder zuzusenden.
3.7. Der Kunde muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sein. Bestellungen durch Minderjährige bedürfen zur Wirksamkeit der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters/Erziehungsberechtigten.
4. Zahlung
4.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen von OI nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB verlangt werden und erfolgen. Nach Vertragsabschluss über eine Reise wird eine Anzahlung in Höhe von 20 v. H. des Reisepreises (bei Privatkunden: inklusive Mehrwertsteuer), jedoch mindestens 25,- €, fällig, sobald dem Kunden ein Sicherungsschein übergeben/zugesandt wurde.
4.2. Vor Antritt der Reise muss der Reisepreis bezahlt sein, wenn der Sicherungsschein übergeben/zugesandt wurde. Bei Reiseverträgen, die zwei Wochen und mehr vor der Reise abgeschlossen wurden, ist der Reisepreis bis 2 Wochen vor der Reise vollumfänglich fällig mit Zusendung des Sicherungsscheins/der Sicherungsscheine.
4.3. Sämtliche Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den in der Reisebestätigung angegebenen Reiseveranstalter oder Leistungsträger geleistet werden. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Zeiten zur Ausführung von Überweisungsaufträgern an die Banken (regelmäßig ein bis drei Tage innerhalb Deutschlands) und für die Gutschrift auf Konten von OI hat der Kunde mit einzuplanen. Verzögerungen durch Banken des Kunden liegen in der Risikosphäre des Kunden.
4.4. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend § 8, 8.1 zu verlangen.
4.5. Vertragswährung ist der Euro. Nur nach individueller schriftlicher Vereinbarung kann hiervon abweichend auch eine andere Währung vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung ist entbehrlich, wenn auf der Website von OI eine Möglichkeit zur Wahl der Währung besteht und der Kunde hiervon Gebrauch macht (z.B. Häkchen in ein Kästchen setzen).
4.6. Gegen Ansprüche von OI kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
5. Leistungen
5.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der OI-Website www.ost-impuls.de oder www.blog.ost-impuls.de , im Prospekt und in der Reisebestätigung. Die auf der Website bzw. in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird.
5.2. Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von OI ausdrücklich bestätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen des Reiseveranstalters.
6. Ticket- und Voucher-Versand
Tickets und Voucher (Gutscheine) werden erst nach vollständiger Zahlung versandt oder (nach Absprache) hinterlegt. OI kann sie auch per E-Mail in Form von pdf-Dateien an den Kunden zusenden. Es kann aber vereinbart werden, dass der Kunde seine Tickets oder gebuchten touristischen Dienstleistungen am Reisezielort gegen Barzahlung an eine von OI bestimmte Person erhalten soll. In der Regel handelt es sich dann (nur) um vermittelte Leistungen.
7. Leistungs- und Preisänderungen
7.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von OI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
7.2 Dem Reiseveranstalter bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafen- oder Flughafengebühren) oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, oder mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Gebühren (Hafen- oder Flughafengebühren), so kann der Reiseveranstalter
a) ... bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) ... in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat OI den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 v. H. ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.
7.3 Der Kunde hat die unter 7.1 und 7.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder/und des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.
8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
8.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag aus anderen Gründen als a) den in 7. beschriebenen nachträglichen Leistungsänderungen oder b) im Rahmen berechtigter Gewährleistungsansprüche zurück oder/und tritt er die Reise nicht an, so kann OI Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen.
OI kann diesen Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch etwaige anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Bei Flugreisen mit Charter- oder Linienfluggesellschaften werden ...
... bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Gesamtpreises
... bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Gesamtpreises
... bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Gesamtpreises
... bis 8. Tag vor Reiseantritt 60 % des Gesamtpreises
... bis 4. Tag vor Reiseantritt 70 % des Gesamtpreises
... ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Gesamtpreises
als Ersatzanspruch gefordert.
Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei OI. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Andere Reisearten als Flugreisen werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt.
Die Stornoentschädigungssumme ist, unabhängig von einer eventuellen Regulierung durch eine Reiserücktrittskostenversicherung, sofort fällig.
Vom Kunden bestellte Eintrittskarten für Veranstaltungen aller Art können, ob mit oder ohne Verbindung einer weiteren Leistung, nicht zurückgenommen werden.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung/Reiseabbruchversicherung wird dem Kunden bei längerfristiger Buchung empfohlen.
8.2 Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder -klasse vorgenommen (Umbuchung), ist OI berechtigt, entsprechend der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden zu erheben:
Flugreisen mit Charter- oder Linienfluggesellschaften
... bis 90. Tag vor Reiseantritt 30,00 EUR
... bis 30. Tag vor Reiseantritt 50,00 EUR
Änderungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern die gewünschte Änderung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Nummer 8.1 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.
8.3 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende unter bestimmten, nachfolgend genannten Bedingungen, verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Der Erklärung zur Vertragsübertragung auf eine Ersatzperson müssen beiliegen:
- die Benennung der einzutauschenden Person,
- bei Inanspruchnahme risikoerhöhter touristischer Dienstleistungen das Alter jener Person
- Angabe zum Alter/zur Volljährigkeit der Person,
- Kontaktdaten zu der Person.
Wegen eventuell bestehender Zeitnot und der unabdingbaren Kontaktaufnahme zur einzuwechselnden Person gilt ein Schweigen auf diese Erklärung durch OI nicht als Zustimmung des Austausches. Eine Anerkennung der angebotenen Ersatzperson erfolgt nur durch explizite Erklärung.
OI kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der Kunde nicht für die Lieferung der vertragsnotwendigen Informationen zu der Ersatzperson bis zum Ablauf der Frist gesorgt hat, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen oder Gesetze (Beispiel: Einreisebestimmungen) entgegenstehen.
Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber OI als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Die dem Kunden nach diesen Regelungen obliegenden Mitwirkungs- und Informationspflichten erstrecken sich mit dem Eintritt des Dritten in diesen Vertrag auf diesen. Soweit OI seiner Informationspflicht bereits nachgekommen war, obliegt es dem an der Inempfangnahme verhinderten Kunden oder dessen Vertreter, die ihm von OI überlassenen Informationen an die Ersatzperson weiterzuleiten. OI ist bereit, jene Informationen auf Wunsch des verhinderten Kunden oder der Ersatzperson gegen Unkostenerstattung erneut zuzusenden.
8.4. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und an ihre Stelle nur eine (einzelne) Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, ist OI berechtigt, den vollen Kabinen- bzw. Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig in der gebuchten Klasse unterzubringen.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die in seiner Einflusssphäre liegen, nicht in Anspruch (z.B. Versäumen einer vereinbarten Exkursion), so erstattet OI grundsätzlich nicht den Wert der nicht in Anspruch genommenen Leistung(en). OI wird sich, ohne Anspruch des Kunden darauf, bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, jedoch nicht bei völlig unerheblichen Leistungen oder wenn eine Erstattung schon objektiv nicht möglich gemacht werden kann.
10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter
OI kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist OI verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.
11. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl OI als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann OI für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist OI verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind in solchen Fällen von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten den Reisenden zur Last.
12. Haftung von OI als Reiseveranstalter
12.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
(1) ... die gewissenhafte Reisevorbereitung
(2) ... die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(3) ... die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten und auf der Website www.ost-impuls.de oder www.blog.ost-impuls.de angegebenen Reiseleistungen, sofern OI nicht gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseangaben erklärt hat
(4) ... die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
12.2 OI haftet entsprechend § 15 für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
13. Gewährleistung
13.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
13.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel innerhalb einer Frist von einem Monat nach Reiseende dem Reiseveranstalter anzuzeigen.
13.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet OI innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigerweise durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, OI erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von OI verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Der Kunde schuldet OI den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren, was der Kunde schriftlich darzulegen hat.
13.4. Schadensersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den OI nicht zu vertreten hat.
14. Beschränkung der Haftung
14.1. Die vertragliche Haftung von OI für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis für den Kunden beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit OI für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
14.2. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen OI aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von OI bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 13.4 bleibt unberührt, auch soweit die Haftung dort über die vorstehende Beschränkung hinaus geht.
14.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen OI ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
14.4. Kommt OI die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Kommt OI bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.
15.5. Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen durch OI vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet OI nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 15.1 bis 15.4 genannten Grundsätzen beschränkt.
15. Mitwirkungspflicht
15.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
15.2. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an den Sitz von OI zu richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein.
16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
16.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber OI geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Abweichend davon sind Gepäckverluste innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
16.2. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem OI oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
17. Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
17.2. OI steht dafür ein, Deutsche über Bestimmungen von Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten. Die Geltung solcher Bestimmungen bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Abgabe der Buchungsbestätigung. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Die Reisenden sind insoweit selbst für die Beschaffung der Informationen verantwortlich. OI ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. OI weist hier darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung solcher Bestimmungen durch staatliche Behörden besteht.
17.2. Dem Kunden wird empfohlen, sich selbst vor Reiseantritt aus öffentlich zugänglichen Quellen, bei Konsulaten oder anderen Stellen über die aktuellen Gegebenheiten zu informieren.
17.3. OI haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde OI beauftragt hat, es sei denn, dass OI eine Verzögerung in dem Ausmaße zu vertreten hat, das (d.h. die von OI zu vertretende Verzögerung) allein schon zum Schaden führte. Für die Erteilung eines Visums für Russland müssen Reisepässe bei Ende der Reise noch mindestens drei Monate (in der Schweiz: 6 Monate) gültig sein.
17.4. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von OI bedingt sind. OI bietet auf seiner Website, ohne Garantie der Vollständigkeit, Informationen zur Visumbeschaffung und dem Umgang mit zur Herausgabe und Kontrolle von Visa befugten Personal für Deutsche und solche, die einen deutschen Reisepass haben, an.
17.5. OI haftet nicht für Nachteile, die Kunden entstehen, die vermeidbar gewesen wären, wenn sie diese Informationen von OI beachtet hätten.
17.6. Der Kunde ist für die Beachtung von Regelungen und Hinweisen der einzelnen Leistungsträger, etwa der Fluggesellschaft oder anderer Anbieter von Reiseleistungen im Bezug auf Eincheck-Zeiten, Bestätigung von Rückflügen oder anderen solchen Angelegenheiten verantwortlich.
18. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
18.1. Nach der EU-Verordnung 2111/2005 ist OI als Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat OI den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren, sobald OI von der Fluggesellschaft über den Wechsel informiert wurde.
18.2. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt OI ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
18.3. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm (den dortigen Links zur jeweils aktuellen Liste folgen) abrufbar und wird Ihnen vor der Buchung auf Wunsch auch übersandt.
19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen OI und dem Kunden richten sich nach deutschem Recht.
Der Kunde kann OI nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von OI gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von OI maßgebend.
21. Regelung von Streitigkeiten
21.1. Die Beteiligten verpflichten sich, vor Erhebung einer Klage einen Versuch zum gütlichen Ausgleich zu unternehmen. Hierbei ist ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.
21.1. Für den Fall, dass Kunden/Geschädigte oder deren Rechtsnachfolger Ansprüche gegenüber OI geltend machen, hat sich der Versicherer von OI vorbehalten, im Namen von OI den Rechtsstreit durchzuführen.
22. Schriftform/Vertragsergänzungen
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind möglich. Jedoch bedürfen Änderungen und Ergänzungen der Schriftform, wenn sie zwischen OI und einem Kaufmann (in Erfüllung seiner kaufmännischen Aufgaben/Tätigkeiten) oder einer Firma getroffen werden; dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
23. Datenerfassung, Datenspeicherung und Datenschutz
23.1. OI erkennt die Privatsphäre seiner Kunden und die Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten an. Die Datenschutzrichtlinien, die auf der Website www.ost-impuls.de veröffentlicht sind, umfassen die Verwendung der Kundendaten, die Verkehrsdaten und den Inhalt der Kommunikation des Kunden mit OI. OI verkauft oder vermietet keine Kundendaten an Dritte. OI verwendet die Kundendaten nur so, wie in seinen Datenschutzrichtlinien erläutert. OI speichert und verarbeitet Kundendaten auf Computern in Deutschland, die von physischen und technologischen Sicherheitseinrichtungen geschützt werden.
23.2. Der Kunde willigt ein, dass Ost Impuls im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus der Bestellung online, per E-Mail oder den Bestellunterlagen ergeben oder/und der Vertragsdurchführung ergeben, an seine Vertragspartner (regelmäßig Leistungsträger wie Hotels, Guides, Reiseveranstalter) in Russland übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch bei künftigen Anträgen. Der Kunde willigt ferner ein, dass OI, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglichen Angelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in Datensammlungen führt.
24. Änderungen an den Reisebestimmungen
24.1. OI ist berechtigt, diese Reisebestimmungen zu verändern. Die jeweils aktuelle Version der Reisebestimmungen ist unter der Firmenseite www.ost-impuls.de hinterlegt. Änderungen von ARB haben keinen Einfluss mehr auf Reisen von Kunden, die im Zeitpunkt der Änderungsveröffentlichung schon begonnen wurden. Ebenfalls keinen Einfluss haben sie auf bestellte Dienstleistungen, wenn die Änderungen dem Kunden nicht mehr vor Antritt der Reise zugestellt werden.
24.2. Spätestens bei der nächsten Bestellung nach Veröffentlichung der Änderung auf der Website von OI gelten die geänderten AGBs gegenüber dem Kunden, wenn sie in den neuen Vertrag einbezogen werden.
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Stand: Dezember 2011
Diese Allgemeinen Buchungs- und Reisebedingungen (ARB) von OI sind auf der Website www.ost-impuls.de einsehbar und können von dort aus gespeichert oder ausgedruckt werden.
Ost Impuls e.K.
Holsteinische Straße 30
12161 Berlin
E-Mail-Adresse:
info@ost-impuls.de
Handelsregistereintrag:
AG Charlottenburg, HRA 44964
USt-Identifikationsnummer:
DE 276228696