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AGB Reisevermittlung
AGB Reisevermittlung - Inhaltsübersicht
1. Gegenstand des Vertrages, für den diese Bedingungen gelten
2. Vertragsabschluss
3. Vermittlungs- und Beratungshonorar
4. Buchungsdetails und Änderungen an angebotenen Reisen
5. Vertretung auf Bestellerseite
6. Vermittelte Reiseleistungen
7. Leistungs- und Preisänderungen bei vermittelten Reisen
8. Hinweise zu Versicherungen
9. Versand der Reiseunterlagen
10. Zahlung des Reisepreises, der Provision, des Honorars
11. Zahlungsverzug
12. Rücktritt durch den Kunden
13. Umbuchungen, Ersatzperson
14. Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
15. Haftung
16. Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Kunden
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19. Schriftform/Vertragsergänzungen
20. Datenerfassung, Datenspeicherung und Datenschutz
21. Änderungen an den Reisebestimmungen
***
1. Gegenstand des Vertrages, für den diese Bedingungen gelten
1.1. Vermittlung von Reisen
Diese Bedingungen regeln die Vermittlung von Reisen und touristischen Reiseprodukten (außer Flug) durch Ost Impuls e.K. (nachfolgend OI) an natürliche Personen. OI bietet solche Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) an.
OI weist alle Anmelder zu einer Reise/Reisedienstleistung bzw. Reiseteilnehmer (nachfolgend: Kunden) ausdrücklich daraufhin hin, dass sie Reiseverträge nicht mit OI, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Reiseveranstalter oder Leistungsträger (z.B. Hotel) unter Berücksichtigung der AGB des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers (, auf die OI keinen Einfluss hat,) schließen, es sei denn, OI erklärt sich ausdrücklich zum Reiseveranstalter oder ist in der Reisebeschreibung als Reiseveranstalter genannt.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger werden, soweit sie existieren, dem Kunden beim jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht und sind vor Abschluss der Reisebuchung durch den Kunden explizit zu bestätigen.
Sollten auf der Website von OI zu vermittelten Reisen keine Allgemeinen Reisebedingungen (=ARB) des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers vorliegen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die AGB von OI als Reisevermittler gelten unabhängig davon für die Tätigkeiten, die zur Vermittlung gehören.
1.2. Vermittlung von Flügen (Ausgrenzung)
Für alle durch OI nur vermittelten Flüge gelten gesonderte Buchungs- und Vermittlungsbedingungen, soweit diese fehlen, die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Für den Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Reisevermittlung oder/und Beratung hinsichtlich der Planung individueller Reisen bedarf es einer Einigung zwischen dem Kunden und OI durch Willenserklärungen.
2.2. Von OI auf seinen Webseiten, Flyern oder Katalogen erwähnte oder dargestellte Angebote stellen kein verbindliches Angebot von OI oder des jeweiligen Reiseveranstalters zum Abschluss der zuvor genannten Verträge dar. Der Kunde gibt mit seiner Erklärung, eine bestimmte von OI angebotene Reise oder Einzelleistung buchen zu wollen, ein Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages für eine Reise oder eine touristische Leistung verbindlich ab (Bestellung/Anmeldung). Ein Reiseberatungsvertrag ist damit nicht automatisch verbunden.
2.3. Ausgrenzung
Ein Reiseberatungsvertrag mit OI hat die Beratung des Kunden hinsichtlich seiner Ideen und Wünsche für eine individuelle Reise zum Gegenstand, wobei es nicht nur um den Verkauf und die Kombination von Reise-Bausteinen, die OI auf seiner Website anbietet, geht, sondern um die Nutzung der besonderen Landeskenntnisse und Geschäftsbeziehungen von OI.
Ein Reiseberatungsvertrag kann auch einen Auftrag zur Planung von Individualreisen nach individuellen Kundenvorgaben beinhalten. Ein solcher - honorarpflichtiger - Reiseberatungsvertrag ist nicht Gegenstand des Reisevermittlungsvertrags und wird gesondert in anderen Geschäftsbedingungen geregelt.
2.4. Das Angebot kann der Kunde auf folgende Weise abgeben:
a) mündlich gegenüber OI,
b) durch telefonische Bestellung (fernmündlich) gegenüber OI
c) schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail,
d) auf der Website von OI unter Nutzung des portaleigenen Formulars (bzw. Buchungssystems).
2.5. An sein Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages ist der Kunde bis zur Annahme durch OI, jedoch längstenfalls sieben Tage ab Abgabe des Angebots gebunden. Der Vermittlungsvertrag kommt durch die Zustellung einer schriftlichen Bestätigung der Buchung nebst dieser Buchungsbestimmungen unter Nennung des Reisepreises durch OI bzw. durch Zustellung der Rechnung und dieser Buchungsbestimmungen zustande.
2.6. Der Kunde muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sein. Bestellungen durch Minderjährige bedürfen zur Wirksamkeit der erklärten Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Der Kunde muss seinen Hauptwohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben.
2.7. Falls der Kunde seine Fax-Nummer angegeben hat, kann OI anstatt per Briefe oder E-Mails auch durch Versand von Faksimiles an diese vom Kunden angegebene Fax-Nummer rechtserhebliche Erklärungen wie die Vertragsannahme abgeben.
3. Vermittlungs- und Beratungshonorar
3.1. Als Vermittler von Reisen und touristischen Dienstleistungen kann OI einem Kunden in drei verschiedenen Rollen gegenübertreten:
a) Makler
b) Vertreter des Reiseveranstalters
c) Tippgeber.
Diese drei Rollen werden nachfolgend erläutert. Von der Rolle hängen weitere Rechtsfragen ab, unter anderem, wann OI vom Kunden welche Geldleistungen verlangt, wem gegenüber ein Kunde Mängelanzeigen zu erklären hat und auch der Umfang der Haftung von OI.
3.2. Vermittlerrollen
3.2.1. Als Makler wird OI tätig, indem OI im Interesse des Kunden nach bestimmten Vorgaben Angebote sucht und dem Kunden das Ergebnis seiner Recherche präsentiert. Dabei geht es häufig darum, die günstigsten Angebote auf dem Markt zu finden. Die hierür typische Recherchearbeit kann Grundlage für eine qualifizierte, honorarpflichtige Reiseberatung werden. Bei einer solchen Reiseberatung besteht der Honoraranspruch unabhängig davon, ob der Kunde aus den ihm unterbreiteten Reisevorschlägen eine Reise auswählt und bucht.
Entscheidet sich der Kunde für eines der nach Beauftragung präsentierten Angebote, hat OI eine Maklerprovision verdient.
Im Rahmen der Maklertätigkeit werden auch Angebote von Veranstaltern und Leistungsträgern in Recherchen mit einbezogen, mit denen OI (noch) keinen Agenturvertrag abgeschlossen hat. In solchen Fällen eines fehlenden Agenturvertrags hat OI keine Vollmacht zur Empfangnahme von Mängelanzeigen des Kunden bezüglich der gebuchten Reise.
3.2.2. Inhalt des Vermittlungsvertrages (ohne Maklertätigkeit) ist die Beauftragung von OI durch den Kunden, für diesen (und der durch ihn vertretenen Personen) einen Reisevertrag abzuschließen. OI ist als Handelsvertreter tätig.
a) Als Vertreter eines Reiseveranstalters hat OI die Vollmacht, im Namen des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers Erklärungen gegenüber Kunden abzugeben, die unmittelbar eine rechtliche Verpflichtung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers gegenüber Kunden zur Erbringung gebuchter Reisen oder Leistungen herbeiführen.
b) Im Falle der fehlenden Vertretungsvollmacht durch einen zu vermittelnden Reiseveranstalter oder Touristik-Dienstleister an OI muss für das Zustandekommen des vermittelten Reisevertrags jener Anbieter selbst den Reisevertrag mit dem Kunden schließen.
3.2.3. Als Tippgeber macht OI Vorschläge für bestimmte Reisen und Dienstleistungen, für deren Durchführung einschließlich des notwendigen Vertragsschlusses OI nicht verantwortlich ist. In solchen Fällen einer unechten Vermittlung verlangt OI nie vom Kunden irgendwelche Zahlungen. Der Kunde hat aber auch keine Ansprüche auf Erfüllung oder Schadensersatz gegenüber OI hinsichtlich der empfohlenen Leistungen. Auf § 675 Abs. 2 BGB wird verwiesen.
3.3. Soweit OI die Vermittlungsleistung als Makler erbringt, weist OI das von OI erhobene Vermittlungshonorar bzw. die zu vereinbarende Provision vor Vertragsabschluss (zu einem Festbetrag oder prozentual) und später auf der Rechnung separat aus.
3.4. Ein verdientes Vermittlungs- oder/und Beratungshonorar ist nicht zurückerstattbar.
4. Buchungsdetails und Änderungen an angebotenen Reisen
4.1. Wird eine unverbindliche Buchung vereinbart, können beide Seiten innerhalb der vereinbarten Frist vom Vermittlungsvertrag zurücktreten, ohne dass für eine Seite ein Anspruch auf ein Stornoentgelt oder auf einen sonstigen Schadensersatz besteht. Wird eine Frist nicht explizit vereinbart, gilt eine Frist für einen stornofreien Rücktritt von sieben Tagen, es sei denn, nach Ablauf der Frist bleiben nur noch weniger als drei Wochen bis zum planmäßigen Antritt der Reise oder bis zum Datum der bestellten touristischen Leistung (Gezählt werden nur volle Tage.).
4.2. Reisebedingungen können von den Reiseveranstaltern jederzeit und unangekündigt geändert werden, solange der Reisevertrag noch nicht geschlossen wurde. Alle Angebotspreise sind deshalb grundsätzlich unverbindlich, solange eine Bestellung noch nicht angenommen, ein Vermittlungsvertrag noch nicht geschlossen wurde.
4.3. Falls ein Reiseveranstalter eine Änderung zu einem Zeitpunkt zwischen Abschluss des Vermittlungsvertrages zwischen Kunde und OI und Abschluss des Reisevertrages vornimmt, können beide Seiten vom Vermittlungsvertrag (unter Befreiung von der Zahlung eines Stornoentgelts oder sonstigen Schadensersatzes) innerhalb von zehn Tagen ab Abschluss des Vermittlungsvertrags, aber mindestens zwei Werktage vor dem zuletzt bekannten Antrittstag für die Reise, zurücktreten, wenn die Änderung nicht nur unwesentlich ist.
5. Vertretung auf Bestellerseite
5.1. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Kunde sich für die Abgabe seiner Erklärung von einer dritten Person vertreten lassen. Zur Vertretung muss der Dritte OI eine Bevollmächtigung durch den Kunden zur Abgabe der Erklärung gegenüber OI vorlegen. Auf das Verlangen der Vorlage der schriftlichen Vollmacht kann OI verzichten. Das wird OI insbesondere dann erwägen, wenn sowohl der Kunde als auch die ihn vertretende dritte Person und deren Beziehung zueinander OI bekannt sind. Der Vertreter hat auf einen solchen Verzicht keinen Anspruch. Fehlt dieser Nachweis, kann durch den Vertreter eine für beide Seiten unverbindliche Buchung (siehe 4.1.) vorgenommen werden.
5.2. Der Besteller kann außer für ihn persönlich auch unter den vorgenannten Bedingungen Reiseleistungen bestellen, die an ihn und weitere Personen erbracht werden sollen, oder Leistungen, die nur an andere erbracht werden sollen. Im ersteren Falle bleibt der Besteller, wenn OI sein Angebot annimmt, Vertragspartner und Kunde. Soweit er Bestellungen als Vertreter für Dritte abgibt (zweiter Fall des ersten Satzes), werden diese Kunden. Der Besteller hat Angaben zu den vertretenen Personen zu machen, die durch den Vertrag zur Zahlung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet sein sollen.
5.3. Dazu gehören zumindest folgende Angaben: Vorname(en), Familienname, Anschrift, Telefon-Nummer.
OI kann sich in einem Falle der Vertretung im Einzelfall binnen angemessener Frist die Annahme des Angebots zwecks Validierung des Leistungswunsches vorbehalten, bis es Kontakt zu mindestens einer der zu vertretenen Personen hergestellt hat und die betreffende Person als voll geschäftsfähig identifizieren konnte.
5.4. Der Vertreter bleibt neben dem Vertretenen zur Zahlung des vereinbarten Entgelts (siehe 10.) verpflichtet.
6. Vermittelte Reiseleistungen
6.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen zu den Reisen oder sonstigen Reiseprodukten auf der OI-Website www.ost-impuls.de oder www.blog.ost-impuls.de, im Prospekt und in der Reisebestätigung. Dafür waren die Angaben des Reiseveranstalters maßgeblich. Die auf der Website bzw. in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter unverbindlich, solange ein Reisevertrag darüber nicht zustande kommt.
6.2. Von der Reisebeschreibung abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang und Inhalt der vorgesehenen Reise verändern, sind nur verbindlich für den Vermittlungsvertrag, wenn der Kunde den Wunsch geäußert hat, diese buchen zu wollen und nachdem OI ausdrücklich bestätigt hat, dem Kunden solche Leistungen zu verschaffen. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer über OI gebuchten Pauschalreise sind und die von OI ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine Bestandteile jener Pauschalreise.
7. Leistungs- und Preisänderungen bei vermittelten Reisen
7.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen des Reiseveranstalters von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reisende wird unverzüglich darüber informiert.
7.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
8. Hinweise zu Versicherungen
8.1. Eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten.
8.2. Voraussetzung für die Ausstellung eines Visums für Russland durch das Russische Konsulat und damit für die Einreise in die Russische Föderation ist der Nachweis einer Auslandskrankenversicherung.
Auf der Website von OI wird dem Kunden eine Auslandskrankenversicherung vermittelt, die vom Russischen Konsulat anerkannt wird.
8.3. Der Abschluss auch anderer Versicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung (zur Vermeidung der Stornoentschädigung (siehe 12.) oder Gepäckversicherung, für eine Reise nach Russland bzw. andere GUS-Länder kann unter Umständen sinnvoll sein. Den Abschluss
solcher Versicherungen bietet OI ebenfalls Kunden an, unter der Adresse http://blog.ost-impuls.de/pages/reiseversicherung.html. Das sind Versicherungen von der Würzburger Versicherungs-AG.
9. Versand der Reiseunterlagen
Tickets, Voucher (Gutscheine) und sonstige Reiseunterlagen werden erst nach vollständiger Zahlung versandt oder (nach Absprache) hinterlegt. OI kann sie auch per E-Mail in Form von pdf-Dateien an den Kunden zusenden.
Es kann in bestimmten Fällen vereinbart werden, dass der Kunde seine Tickets oder gebuchten touristischen Dienstleistungen am Reisezielort gegen Barzahlung an eine von OI bestimmte Person erhalten soll. Dann ist u.U. die Zahlung in der Landeswährung gesollt.
10. Zahlung des Reisepreises, der Provision, des Honorars
10.1. Rechnungsstellung
Die Rechnung zur Zahlung stellt OI nach der Bestätigung der Kundenbestellung(en) aus. Die Rechnung kann von OI zusammen mit der Bestätigung der Kundenbestellung versandt werden. Die Rechnungstellung erfolgt immer in EURO.
Alle in OI-Reisebeschreibungen gezeigten Preise ohne Hinweis auf eine Umsatzsteuer verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Gibt der Kunde bei der Bestellung seine Steuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seiner Firma an, wird die Umsatzsteuer auf der Rechnung prozentual und betragsmäßig ausgewiesen.
10.2. Fälligkeit der Zahlungsansprüche
Das Vermittlungshonorar und/oder Beratungshonorar sind sofort nach Zusendung der Rechnung fällig.
10.3. Zahlung mit befreiender Wirkung
Sämtliche Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an die in der Reisebestätigung als von OI empfangsberechtigt erklärte Person oder Gesellschaft geleistet werden. Erklärt OI, dass mit befreiender Wirkung an OI zu zahlen ist, so zieht OI den Reisepreis in seiner Eigenschaft als Reisevermittler (siehe oben sub 3.2.) nur auf Rechnung des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers mit dessen Einverständnis ein.
Bei gebuchten Reisen (nicht: allein ein gebuchter Flug oder eine gebuchte Bahnfahrt) dürfen Zahlungen nach § 147 b GewO nur nach Übergabe eines Sicherungsscheines entgegengenommen werden. Die Übergabe eines Sicherungsscheines an den/die Kunden kann auch von seiten des Reiseveranstalters, dessen Leistungen vermittelt wurden, erfolgen.
10.4. Zahlungsweisen
10.4.1. Grundsätzlich bietet OI die folgenden Zahlungsmethoden an:
a) Überweisung
b) Lastschrift
c) Skrill (ehemals: Moneybookers)
d) Nachnahme
e) bar gegen Quittung
Die zulässigen Zahlungsmittel werden bereits in den Reisebeschreibungen konkretisiert. Danach kann eine oder können mehrere der hier erwähnten Zahlungsweisen ausgeschlossen sein. Angaben zu den OI-Konten befinden sich regelmäßig in der OI-Rechnung und Zahlungsaufforderung.
10.4.2. Währung
Vertragswährung ist der Euro.
Nur nach individueller schriftlicher Vereinbarung kann hiervon abweichend auch eine andere Währung vereinbart werden, nämlich die Landeswährung am Zielort. Die Schriftlichkeit auf der Seite des Kunden ist entbehrlich, wenn auf der Website von Ost Impuls eine Möglichkeit zur Wahl der Währung angegeben ist und der Kunde hiervon Gebrauch macht (z.B. Häkchen in ein Kästchen setzen).
10.5. Lastschriftrückgabe
Kann eine Lastschrift wegen falscher Kontoangaben, unberechtigtem Widerspruch durch den Kunden oder Kontoinhaber oder mangels Deckung nicht eingelöst werden, stellt OI die ihm hierfür berechneten Bankgebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr, mindestens aber 8,00 EUR in Rechnung.
Dem Kunden bleibt unbenommen, OI einen geringeren Schaden nachzuweisen oder nachzuweisen, das keiner der genannten Ursachen für die Lastschriftrückgabe vorgelegen hat.
OI kann nach einer Lastschriftrückgabe eine andere Zahlungsmethode vom Kunden verlangen.
10.6. Nicht rechtzeitige Zahlung und Vorlage von Dokumenten
Die Bezahlung der Reise ist spätestens zu dem von OI in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt an fällig. Verspätet ist eine Zahlung insbesondere in solchen Fällen, in denen der Kunde nach der vom Reisevermittler angegebenen Zahlungsfrist zahlt. Nennt OI in der Buchungsbestätigung und in der Rechnung keinen Zeitpunkt, bis zu dem die vollständige Zahlung der Reise zu erfolgen hat, so ist der Reisepreis bis 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen.
Falls der Zahlungseingang verspätet erfolgt und dadurch der Beförderungsvertrag mit dem Beförderungsdienstleister nicht mehr abgeschlossen werden kann (z.B. bei versäumten Ausstellungsfristen oder gestrichener Reservierung), ist OI berechtigt, den Vermittlungsvertrag zu kündigen und eine Bearbeitungs- und Schadensersatzpauschale von bis zu 30,- EUR pro Buchung zu erheben.
Gleiches gilt, wenn OI zusätzliche Dokumente/Berechtigungsnachweise (Reisepasskopien, Studentenausweise, Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten u.a.) vom Kunden anfordert und diese verspätet bei OI eintreffen. Verspätet bedeutet, dass die vom Kunden bestellten Leistungen nicht mehr von OI vermittelt werden können, weil vom Reiseveranstalter oder Leistungsträger vorgegebene Fristen inzwischen abgelaufen sind und dass OI dem Kunden die Frist und/oder den Fakt mitgeteilt hat, dass die betreffende Reise fast ausgebucht ist. Dem Kunden bleibt unbenommen, OI einen geringeren Schaden nachzuweisen.
10.7. Anzahlung des Reisepreises
Mit oder nach der Annahme der Reisebestellung und nachdem für den Kunden entsprechend der Anzahl der durch ihn vertretenen Kunden der/die Sicherungsschein(e) für die Reise zugesandt wurden, ist vom Kunden eine Anzahlung auf den Reisepreis entsprechend der mitgeteilten Anweisung von OI zu tätigen. Der Anteil der Anzahlung beträgt höchstens ein Fünftel des Reisepreises pro Person. Die Rechnung weist den Anzahlungsbetrag aus.
11. Zahlungsverzug
Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von OI angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt und erforderlichenfalls eingezogen. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet und (soweit er Verbraucher ist) wenn er auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung darauf besonders hingewiesen wurde.
Der OI entstehende Verzugsschaden wird dem Kunden wie folgt in Rechnung gestellt:
- jede schriftliche Mahnung 5,- EUR
- Inkassogang 25,- EUR
Unabhängig von den genannten Pauschalen können auf den fälligen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden.
12. Rücktritt durch den Kunden
12.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
12.2. Der Rücktritt ist vom Kunden gegenüber dem Reiseveranstalter bzw. dem touristischen Leistungsträger zu erklären, wenn OI den Reisevertrag als Makler oder Tippgeber vermittelt hat. Hatte der Kunde den Reisevertrag mit OI als bevollmächtigten Vertreter des Reiseveranstalters geschlossen, so kann der Rücktritt sowohl gegenüber OI als auch gegenüber dem Reiseveranstalter erklärt werden.
12.3. Tritt der Kunde vom Reisevertrag aus anderen Gründen als ...
a) den in 7.1. erwähnten nachträglichen Leistungsänderungen oder
b) im Rahmen berechtigter Gewährleistungsansprüche
... zurück oder/und tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter entsprechend seinen Allgemeinen Reisebedingungen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen, für seine Aufwendungen und entgangenen Gewinn (auch über OI als Vertreter) fordern.
12.4. OI weist darauf hin, dass die Höhe einer Stornogebühr von Reiseveranstalter zu Reiseveranstalter unterschiedlich geregelt sein kann. Bezugspunkt für die Höhe einer pauschal festgelegten Stornogebühr ist regelmäßig die verbleibende Frist bis zum Beginn der gebuchten Reise oder Leistung. Entscheidend für deren Berechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung in der richtigen Form (richtet sich nach den Reisebedingungen des Reiseveranstalters) beim richtigen, oben sub 3.2. genannten Erklärungsadressaten.
12.5. Unabhängig davon verbleibt OI gegenüber den Kunden ein eigener Anspruch auf Zahlung der mit dem jeweiligen Reiseveranstalter vereinbarten Vermittlungsprovision, die bei beiderseitiger Erfüllung der Vertragspflichten vom Reiseveranstalter an OI zu zahlen wäre.
12.6. Die Stornoentschädigungssumme im Sinne von 12.4. ist, unabhängig von einer eventuellen Regulierung durch eine Reiserücktrittskostenversicherung, sofort fällig. Sie kann von OI im Namen des Reiseveranstalters (siehe oben sub 3.2.2. a) vom Kunden eingezogen werden.
12.7. Vom Kunden bestellte Eintrittskarten für Veranstaltungen aller Art können, ob mit oder ohne Verbindung einer weiteren Leistung, nicht zurückgenommen werden.
12.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung/Reiseabbruchversicherung wird dem Kunden (insbesondere bei längerfristiger Buchung) empfohlen. Die erstgenannte dient dem Schutz vor Stornogebühren.
13. Umbuchungen, Ersatzperson
13.1. Werden auf Wunsch des Kunden nach dem Abschluss des Reisevertrags oder eines anderen Vertrags, der über OI vermittelt wurde, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reisenantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen ( Umbuchung ), kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses kann von OI als Vertreter eingezogen werden.
13.2. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann meist nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornogebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Eine Teilrückerstattung für nicht in Anspruch genommene (Teil-)Leistungen aus dem vermittelten (Reise-)Vertrag ist ausgeschlossen.
13.3. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch verursachte (adäquate) Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Höhe der Mehrkosten wird stets durch den Reiseveranstalter oder Leistungsträger bestimmt und kann je nach zeitlicher Nähe des Abreisetages stark variieren.
13.4. Der Reiseveranstalter/Leistungsträger kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
13.5 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende unter bestimmten, nachfolgend genannten Bedingungen, verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Der Erklärung zur Vertragsübertragung auf eine Ersatzperson müssen beiliegen:
- die Benennung der einzutauschenden Person,
- bei Inanspruchnahme risikoerhöhter touristischer Dienstleistungen das Alter jener einzutauschenden Person; u.U. auch ein Nachweis der Qualifikation.
- Kontaktdaten zu der Person.
13.6. Wegen eventuell bestehender Zeitnot und der unabdingbaren Kontaktaufnahme zur einzuwechselnden Person gilt ein Schweigen auf diese Erklärung durch OI nicht als Zustimmung des Austausches. Eine Anerkennung der angebotenen Ersatzperson erfolgt nur durch explizite Erklärung durch OI oder den Reiseveranstalter/Leistungsträger.
13.7. OI kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der Kunde nicht für die Lieferung der vertragsnotwendigen Informationen zu der Ersatzperson bis zum Ablauf der Frist gesorgt hat, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen oder Gesetze (Beispiel: Einreisebestimmungen) entgegenstehen.
13.8. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber dem Reiseveranstalter/Leistungsträger als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, gegenüber OI für die OI durch den Austausch entstehenden Mehrkosten.
13.9. Die dem Kunden nach diesen Regelungen obliegenden Mitwirkungs- und Informationspflichten erstrecken sich mit dem Eintritt des Dritten in diesen Vertrag auf diesen. Soweit OI seiner Informationspflicht bereits nachgekommen war, obliegt es dem an der Inempfangnahme verhinderten Kunden oder dessen Vertreter, die ihm von OI überlassenen Informationen an die Ersatzperson weiterzuleiten. OI ist bereit, jene Informationen auf Wunsch des verhinderten Kunden oder der Ersatzperson gegen Unkostenerstattung erneut zuzusenden.
13.10. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und an ihre Stelle nur eine (einzelne) Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, ist OI berechtigt, den vollen Kabinen- bzw. Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig in der gebuchten Klasse/Kategorie unterzubringen.
14. Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
14.1. OI steht dafür ein, Deutsche über Bestimmungen von Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten. Die Geltung solcher Bestimmungen bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Abgabe der Buchungsbestätigung. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Die Reisenden sind insoweit selbst für die Beschaffung der Informationen verantwortlich.
14.2. OI ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. OI weist hier darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung solcher Bestimmungen durch staatliche Behörden besteht, sodass die Informationen von OI nicht mehr die aktuellsten sind.
14.3. Dem Kunden wird empfohlen, sich selbst vor Reiseantritt aus öffentlich zugänglichen Quellen, bei Konsulaten oder anderen Stellen über die aktuellen Gegebenheiten zu informieren.
14.4. OI haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde OI beauftragt hat, es sei denn, dass OI eine Verzögerung in dem Ausmaße zu vertreten hat, bei dem die Verzögerung allein schon zum Schaden führte. Für die Erteilung eines Visums für Russland müssen Reisepässe bei Ende der Reise noch mindestens drei Monate (in der Schweiz: 6 Monate) gültig sein.
14.5. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (zum Beispiel die vom Konsulat der Russischen Föderation; von russischen Behörden an Objekten/Sehenswürdigkeiten oder die vom Personal des Reiseveranstalters mitgeteilten) selbst verantwortlich. Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung solcher Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von OI bedingt sind.
14.6. OI bietet auf seiner Website, ohne Garantie der Vollständigkeit, Informationen zur Visumbeschaffung und dem Umgang mit zur Herausgabe und Kontrolle von Visa befugten Personal für Deutsche und solche, die einen deutschen Reisepass haben, an.
15. Haftung
15.1. Haftung des Reisevermittlers
15.1. Die Haftung des Reisevermittlers wurde bereits zuvor im Punkt 14. geregelt. Darüber hinaus gelten zur Haftung des Reisevermittlers die nachfolgenden Bestimmungen.
15.1.1. OI haftet nicht für Nachteile, die Kunden entstehen, die vermeidbar gewesen wären, wenn sie diese Informationen von OI beachtet hätten (Obliegenheiten des Kunden, siehe 16.).
15.1.2. Bei der Erteilung von Informationen beschränkt sich die Leistungspflicht auf die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die Weiterleitung an den Kunden. OI ist nicht zur Prüfung der Angaben der Leistungsträger auf Validität verpflichtet und haftet gegenüber einem Kunden nicht für die Richtigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben, sofern OI diese Daten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt.
15.1.3. Die Haftung von OI als Reisevermittler erstreckt sich auf die Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers, die Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente, die Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt.
15.1.4. Ein eigenständiger Maklervertrag/Auskunftsvertrag kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird, ist OI verpflichtet, den günstigsten Anbieter oder günstige Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und anzubieten.
15.1.5. Im Falle von Mängel- oder Schadensersatzansprüchen des Kunden gegenüber dem Reiseveranstalter/Leistungserbringer ist OI nicht zur Entgegennahme und Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen verpflichtet, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart oder OI hat dem Kunden gegenüber bereits angezeigt, dass OI den Reiseveranstalter/Leistungsträger entsprechend vertritt (siehe 3.2.2.).
15.2. Haftung des Kunden
15.2.1. Die Haftung des Kunden wurde bereits zuvor in den Punkten 10. bis 13. geregelt. Darüber hinaus kann sich für den Kunden in weiteren Fällen nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung ergeben.
15.2.2. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde nach den Bedingungen eines Reiseveranstalters auf Schadensersatz verpflichtet werden kann, vorausgesetzt, sie wurden dem Kunden mit Abschluss des Reisevertrags mitgeteilt.
Dabei kann es sich z.B. um diese Fälle handeln:
- Ausschluss des Kunden aus der Reisegruppe wegen Störung des Tages-Programms oder Belästigung anderer Reisegruppenmitglieder oder Mitarbeiter/-innen des Reiseveranstalters oder ähnlicher Verfehlungen
- Kosten für den Aufwand einer Suche nach einem verloren geglaubten Kunden, wenn sich der Kunde ohne Abmeldung entfernt hat und nicht zur erwarteten Zeit auftaucht (z.B. zu Mahlzeiten) und auch nicht (z.B. über sein Mobilfunkgerät) erreichbar ist.
16. Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Kunden
Über die bereits zuvor genannten Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten (z.B. in 13.9.) hinaus gilt ergänzend oder klarstellend folgendes:
16.1. Es obliegt dem Kunden dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Informationen, die er selbst übermittelt (hat) oder die er durch eine andere Person in seinem Namen und/oder auf seine Kosten an OI übermitteln lässt, zutreffend sind.
16.2. Der Kunde ist für die Beachtung von Regelungen und Hinweisen der einzelnen Leistungsträger (etwa einem Busfahrer auf einer Busreise) oder anderer Anbieter von Reiseleistungen im Bezug auf Eincheck-Zeiten, Bestätigung von Rückflügen oder anderen solchen Angelegenheiten verantwortlich.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen OI und dem Kunden richten sich nach deutschem Recht.
Der Kunde kann OI nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von OI gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von OI maßgebend.
19. Schriftform/Vertragsergänzungen
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind möglich. Jedoch bedürfen Änderungen und Ergänzungen der Schriftform, wenn sie zwischen OI und einem Kaufmann (in Erfüllung seiner kaufmännischen Aufgaben/Tätigkeiten) oder einer Firma getroffen werden; dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
20. Datenerfassung, Datenspeicherung und Datenschutz
20.1. OI erkennt die Privatsphäre seiner Kunden und die Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten an. Die Datenschutzrichtlinien, die auf der Website www.ost-impuls.de veröffentlicht sind, umfassen die Verwendung der Kundendaten, die Verkehrsdaten und den Inhalt der Kommunikation des Kunden mit OI.
20.2. OI verkauft oder vermietet keine Kundendaten an Dritte. OI verwendet die Kundendaten nur so, wie in seinen Datenschutzrichtlinien erläutert. OI speichert und verarbeitet Kundendaten auf Computern in Deutschland, die von physischen und technologischen Sicherheitseinrichtungen geschützt werden.
20.3. Der Kunde willigt ein, dass OI im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus der Bestellung online, per E-Mail oder den Bestellunterlagen ergeben oder/und der Vertragsdurchführung ergeben, an seine Vertragspartner (regelmäßig Leistungsträger wie Hotels, Guides, Reiseveranstalter) in Russland oder in der Ukraine übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch bei künftigen Anträgen. Der Kunde willigt ferner ein, dass OI, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglichen Angelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in Datensammlungen führt.
21. Änderungen an den Reisebestimmungen
21.1. OI ist berechtigt, diese Vermittlungsbedingungen zu verändern. Die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen (ARVB) ist unter der Firmenseite www.ost-impuls.de oder www.blog.ost-impuls.de hinterlegt und einsehbar und kann von dort aus gespeichert oder ausgedruckt werden.
21.2. Änderungen von RVB haben keinen Einfluss mehr auf Reisen von Kunden, die im Zeitpunkt der Änderungsveröffentlichung schon begonnen wurden. Ebenfalls keinen Einfluss haben sie auf bestellte Dienstleistungen, wenn die Änderungen dem Kunden nicht mehr vor Antritt der Reise zugestellt werden.
21.3. Spätestens bei der nächsten Bestellung nach Veröffentlichung der Änderung auf der Website von OI gelten die geänderten RVB gegenüber dem Kunden, wenn sie in den neuen Vertrag einbezogen werden.
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Stand: Januar 2012
Ost Impuls e.K.
Holsteinische Straße 30
12161 Berlin
E-Mail-Adresse:
info@ost-impuls.de
Handelsregistereintrag:
AG
Charlottenburg, HRA 44964
USt-Identifikationsnummer:
DE
276228696