Am 1. Oktober 2012 trat das russische Bundesgesetz FS 161 vom 27.06.2011 über die nationalen Zahlungssysteme in Kraft. Ich hatte bereits erwähnt, dass Anfang 2010 ein Entwurf dieses Gesetzes von der Regierung an das Parlament zur Erörterung weitergeleitet werden sollte. Kürzlich fand ich im Runet eine Meldung über dieses neue Gesetz, die ich hier übersetze.
Infolge des neuen Gesetzes ist es "Jandex Dengi" verboten, Geldtransfers von Unternehmerkonten zu Konten juristischen Personen auszuführen. Im Zusammenhang damit haben viele Partnerprogramme die Auszahlung von Geld an Benutzer von "Jandex Dengi" eingestellt.
Die Art und Weise der Auszahlung über Webmoney könnte dagegen so weiterlaufen wie bisher.
Nach der Idee der Gesetzgeber sollen bei vielen Partnerprogrammen Geldmittel nur über Konten von Banken und nach Abschluss eines Vermittlungsvertrages an juristische Personen und Unternehmern ausgezahlt werden und das auch nur an Einwohner der Russischen Föderation.
Außerdem wurde den Inhabern von elektronischen Geldbörsen Limits gesetzt.
Für anonyme Benutzer gelten mit der Einführung des neuen Gesetzes Tageslimits und Monatslimits in Bezug auf Umsatz und Restguthaben auf solchen Konten. Die des Limits für das elektronische Geld ist jetzt direkt abhängig davon, ob sich Benutzer einem Identifizierungsverfahren (Ident-Verfahren) unterziehen.
Bei anonymen Benutzern von elektronischen Geldbörsen soll das Guthaben von 15.000 Rubel (bei einem Umtauschkurs von 1:40 sind das etwa 375 EUR) auf ihrem elektronischen Geldkonto nicht überschritten werden und der Gesamtumsatz auf dem elektronischen Geldbörsenkonto 40.000 Rubel (1.000 EUR) im Monat nicht überschreiten. Bis zum 1. Oktober 2012 galt die Beschränkung auf 15.000 Rubel nur pro Geldbörse. Aber jetzt müssen alle, denen das Limit nicht reicht und die deshalb mehrere Geldbörsen brauchen, sich dafür identifizieren. Dann gilt für sie ein Limit von 100.000 Rubel (2.500 EUR).
Damit ist klar, dass die neuen Regeln sehr viele Benutzer betreffen; d.h. es werden mit dem 40.000-Rubel-Limit eine Reihe von populären Bezahlverfahren unterbunden (z.B. beim Kauf von Flugtickets).
Aber es blieben noch Schlupflöcher in der Gesetzgebung: Die Anzahl der elektronischen Geldbörsen, die ein Bürger heute eröffnen kann, ist nicht beschränkt.
Das Höchstguthaben auf dem Konto sowohl von juristischen Personen als auch von Unternehmern liegt bei 100.000 Rubel am Ende des Arbeitstages. Aber hier weichen die Regelungen von denen ab, die für natürliche Personen gelten. Hier wird schlicht alles, was den genannten Höchstbetrag überschreitet, automatisch auf das Bankkonto des Kunden überwiesen.
"Daher erwartet uns Geldmacher eine schwere Zeit", schreibt ein namenloser Arbeitsloser auf narodlink.ru, dessen Artikel ich hier übersetzt habe abschließend in seiner Meldung.
In Deutschland gibt es selbstverständlich auch Identifizierungspflichten der Inhaber von Konten. Sie stehen im Geldwäschegesetz. Wie die Identizifierung durchzuführen ist, steht dort in § 4.