Zu Weihnachten 2011 sah ich auf einem oder zwei Privatsender(n) Werbung für Flüge.de.
"Flüge.de findet einfach den billigsten Flug, von über 800 Airlines",
behauptet da Reiner Calmund, eine Persönlichkeit der Deutschen Fußball-Bundesliga.
Aber natürlich glauben Sie den Werbeversprechungen nicht blindlings, nicht wahr?
Und außerdem:
Den billigsten Flug zu finden heißt nicht den billigsten Flug als Kunde auch (weiter) verkauft zu bekommen.
Man denke daran, dass der Vermittler selbst auch Gebühren nimmt oder nehmen kann. Wenn nicht, beschränkt er sich auf die Provision von der Fluggesellschaft oder versteckt sie in der zum Flugpreis hinzugerechneten Marge. Aber dann steht es im Preis drin und dann wird es schwerer, bei dem Preisvergleichsmaschinen vorn aufgelistet zu werden. Der Wettbewerb ist hart, so hart, dass sich viele Flugticketverkäufer oder -vermittler nicht an die Spielregeln halten. Die Markt-Spielregeln ergeben sich aus kaufmännischen Bräuchen und sind im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz UWG) geregelt. Überwacher sind vor allem unsere Verbraucherschutzzentralen und auch die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. Wir haben eine stark entwickelte Rechtsprechung zum Verbraucherschutz.
Die Stiftung Warentest hat im Februar 2011 Kunden aufgeklärt, dass Flugbuchungsportale ja häufig Flüge mit Zusatzgebühren, erhöhten Preisen teuer machen. Das kann ich bestätigen. Ich bin in Winter und Sommer 2011 auf einigen solcher Websites gewesen und benutzte die Buchungsprozesse, um kurz vor dem Abschicken der Bestellung enttäuscht abzubrechen.
Fluege.de ist ein Portal der Gesellschaft Unister GmbH in Leipzig. Das Unternehmen ist von der Wettbewerbszentrale verklagt worden, weil sie extra Gebühren neben dem Flugpreis verlangt (hat). Da der Chef anscheinend nicht lernen wollte, was hier rechtens ist, ging der Rechtsstreit über drei Instanzen. Mitte August 2011 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass die Entscheidungen der sächsischen Gerichte der unteren Instanzen richtig waren.
Unister - in der Rolle eines Flugvermittlers - darf demzufolge keine extra Gebühren (im konkreten Fall als Service-Gebühr bezeichnet) neben den Preisen für die Flüge, mit denen sie in Metasuchmaschinen vertreten sind, von Kunden verlangen. Auch darf dem Kunden nicht eine Versicherung aufgedrängt werden, dass er gezwungen ist, ein Häkchen aus einem Kästchen im Buchungsprozess auf der Website zu entfernen, damit Fluege.de nicht den Preis der Versicherung verlangt (sogenanntes Opt-out-Verfahren).
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