Dass wir uns hier gleich richtig verstehen im Hinblick auf den Title-Tag: Es geht nicht um die Einschaltung eines Anwalts in die persönliche Risikovorsorge, sondern um die Vorsorge für das Risiko durch die Beauftragung eines Anwalts.
Ich habe schon einige Rechtsanwälte verbraucht benutzt. Als die Fälle, die ich an sie übergeben wollte oder habe, erledigt waren, hatte ich jedes Mal das Gefühl: Nein, diesen Anwalt/diese Anwältin beauftragst Du nicht noch einmal!
Jedes Mal gab es Gründe, mich über sie zu ärgern. Bisher war war ich nicht rechtsschutzversichert. Niemand kann mir also vorwerfen, ich bin streitsüchtig oder lasse es darauf ankommen, um mal auch was davon zu haben, dass ich für die Rechtsschutzversicherung bezahle. Aber jetzt habe ich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Mein eigener Einsatz als Jurist in eigener Sache, zur Wahrung meiner Rechte und Abwehr dreister Abzocker und das Zur-Rechenschaft-Ziehen von Ignoranten kostet mich zuviel Zeit. Das muss sich jetzt ändern.
So, jetzt dürfen Sie / dürft Ihr von meinen Erfahrungen mit Anwälten und unter Juristen was abhaben. Ich präsentiere hier eine Checkliste für die Auswahl von Anwälten und Zusammenarbeit mit Anwälten. Diese ist jetzt bei der Erstveröffentlichung noch nicht komplett und ich ergänze sie nach und nach noch.
Außerdem möchte ich gleich noch auf eine weitere Sammlung hinweisen, die ich gerade angefangen habe, die dieses Mal auf einer statischen Seite steht: Urteile, die Blogger kennen sollten.






















