Kooperierende Fluggesellschaften teilen sich Flugnummern: sogenanntes codesharing. Im Rahmen dessen werden Fluggastdaten von der Airline, bei der der Fluggast gebucht hat oder vom Reisebüro gebucht wurde, an Allianzpartner weitergegeben.
Luftfahrtallianzen bringen viele Vorteile für die beteiligten Fluggesellschaften und wenige für die Passagiere: im Idealfall aufeinander abgestimmte Reisezeiten und optimierte Angebote. Große Unternehmen bekommen durch die Teilnahme an Vielfliegerprogrammen erhebliche Preisvorteile.
Für Passagiere können Luftfahrtallianzen auch Nachteile mit sich bringen. Ich denke an den Fall der Beförderung mit einer Fluggesellschaft, bei der ich nicht gebucht habe, die aber ein Allianzpartner der Fluggesellschaft ist, bei der ich gebucht habe. Das kann schlechteren Service oder einen niedrigeren Sicherheitsstandard bedeuten im Vergleich dazu, was ich bei der Buchung erwartet hatte. Bei knappen Umsteigezeiten kann es deswegen auch passieren, dass man seinen Anschlussflug verpasst, wenn man nicht ganz aufmerksam und konzentriert ist, wie der bei Führich dokumentierte Streitfall zeigt (unter 7. code-share-Flug):
http://www.reiserecht-fuehrich.de/Reiserechts-Urteile/23.2%20Montreal,%20WA,%20LuftbefV.htm
Außerdem habe ich als Verbraucher Anspruch darauf, bei der Buchung über ein CRS vom Anbieter den tatsächlichen Beförderer genannt zu bekommen. Dieser Anspruch ergibt sich aus der EWG-Verordnung Nr. 2299/89 des Rates vom 24. Juli 1989 über einen Verhaltenskodex im Zusammenhang mit computergesteuerten Buchungssystemen. Dagegen wird häufig verstoßen, eben auch beim code-sharing.
Beim Vertiefen der Kenntnisse über Datenschutz auf Flugreisen helfen Kenntnisse darüber, welche Fluggesellschaften in welcher Allianz kooperieren. Interessant sind insbesondere die Vielfliegerprogramme. Auf diese gehe ich in einem extra Artikel ein.
Darüber hinaus gibt es noch sogenannte Interline-Agreements (oder -abkommen) zwischen Airlines, nicht notwendig nur innerhalb der großen Allianzen. Darin verpflichten sich die Vertragspartner, ausgestellte Flugtickets gegenseitig zu akzeptieren und nach gemeinsam bestimmten Grundsätzen zu verrechnen. Die Verrechnung erfolgt direkt oder über das IATA Clearing House (ICH). Dies setzt eine Vergleichbarkeit von Preisen, Leistungen und Konditionen voraus. Hier liegen die Probleme.
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Nach diesem Kapitel "Allianzen der Fluggesellschaften" wollen wir uns auch noch die Datenschutzerklärungen bestimmter Airlines (Teil 5) ansehen. In einem späteren Artikel dieser Serie könnte die Beziehung zwischen den Allianzen und den globalen Vertriebssystemen, den GDS, betrachtet werden. In einem weiteren Kapitel versuche ich der Frage nachzugehen, wie man denn noch halbwegs privatsphärengeschützt nach Russland fliegen kann, oder als Alternative dazu, besser geschützt fahren kann.
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