0. Gliederung
1. Einleitung
2. Denn sie wissen nicht, was ihnen genommen wird
2.1. Ausnahme Hilfsmittel für Behinderte
2.2. Eigenes Erlebnis mit British Airways
2.3. Keine Gepäckaufbewahrung für nicht erlaubte Gegenstände?
3. Gebühren für Übergepäck
4. Service-Unternehmen an Berliner Flughäfen
5. Übergepäck bei Fluggesellschaften
5.1. Keine Überraschungen beim Wiegen
5.2. Übergepäck mehrfach bezahlen
6. Gepäck-Checklisten
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1. Einleitung
Für Fluggäste der Europäischen Union galt nach der Verordnung "zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt", VO 2320/2002, dass deren Handgepäck kontrolliert wird, bevor sie an Bord gehen. Diese Verordnung war eine Reaktion auf die Flugzeug-Attentate am 11. September 2001 in den USA. Verbotene Gegenstände sind danach bei den Sicherheitskräften abzugeben. Es existierte zu dieser EU-Verordnung als Anhang eine Liste verbotener Gegenstände, die aber den Passagieren jahrelang vorenthalten wurde.
2. Denn sie wissen nicht, was ihnen genommen wird
Wer aber das Recht nicht kennt, kann es nicht einhalten. Deswegen hatte ein Fluggast, dem mit einem Tennisschläger an der Sicherheitsschleuse des Flughafens Wien-Schwechat der Zutritt zum Flugzeug verwehrt worden war, im September 2005 Beschwerde vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich eingelegt, der den Fall dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vorlegte.
Der EuGH hatte daraufhin geurteilt, dass die Geheimhaltung dieser Liste rechtswidrig ist (Entscheidung vom 10.09.2009, Aktenzeichen C346/06). Eine Verordnung muss nach Artikel 254 EG-Vertrag veröffentlicht werden. Das war bei dieser Verordnung nicht der Fall. Erst mit der Veröffentlichung entfaltet eine EU-Verordnung Rechtswirkung gegenüber dem einzelnen EU-Bürger. Daher ist jene nicht veröffentlichte Verordnung für rechtswidrig erklärt worden.
Wenn Sie, liebe Reisefreundin, lieber Reisefreund, im Zweifel darüber sind, ob bestimmte Ihrer Gegenstände als Gepäck in Ihrem Flugzeug verboten sind, vergleichen Sie vor Antritt der Reise Ihre Gepäckliste mit jener Liste. Letztere ist aber nur als
Handlungs-Richtlinie zu werten. Ob ein Gegenstand ein Sicherheitsrisiko für den Flug darstellt, entscheidet letztlich die Sie kontrollierende Sicherheitskraft.
Die erwähnte Liste findet sich in einer zum Zeitpunkt der oben genannten EUGH-Entscheidung schon neu erlassenen und veröffentlichten EU-Verordnung "zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen grundlegenden Normen für die Luftsicherheit", VO 622/2003. Im Anhang jener Verordnung heißt es u.a., dass jegliche stumpfe Instrumente, mit denen Verletzungen hervorgerufen werden können, an
Bord des Flugzeuges verboten sind. Beispielhaft sind genannt:
- Paddel
- Angelruten
- Golfschläger.
- Tennisschläger hingegen nicht.
Auf der Website der Bundespolizei wird die Liste als pdf-Datei gezeigt.
Wer sicher gehen will, fragt besser rechtzeitig vor dem Flug bei seiner Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen zum Handgepäck. Oder schaut erst mal auf die Website der Fluggesellschaft. Z.B. hier bei Germania: https://www.flygermania.de/de/reisehinweise/gepaeck/.
Ich habe solche Listen auch auf den Websites mehrerer Fluggesellschaften aus dem Osten gesehen.
Sehr ausführlich und klar z.B. auf der Seite von S7 "Transport von Gepäck". Das ist ist ein Lob wert.
2.1. Ausnahme Hilfsmittel für Behinderte
Seit Juli 2008 sind Fluggesellschaften verpflichtet, Hilfsmittel für Behinderte wie
Rollstühle oder Blindenhunde gratis mitzunehmen. Das bestimmt die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität. (Zu weiteren Rechten von Touristen als Flugpassagiere habe ich an anderer Stelle hier im Blog etwas zusammengetragen.)
2.2. Eigenes Erlebnis mit British Airways
Mir selbst ist vor einem Flug von Frankfurt am Main nach Glasgow mit Britisch Airways 1996 ein Brenner zum Kochen, der sich in meinem Rucksack, den ich als Gepäck aufgegeben hatte, abgenommen worden; sehr spät, als wir Passagiere schon gebeten wurden, in das Flugzeug einzusteigen. Man hatte meinen Rucksack noch nicht zu unserem Flugzeug gebracht, weil man was beim Röntgen entdeckt hat. Ich musste den Brenner herausholen, öffnen. Da war kein Brennstoff drin, aber er war schon mal benutzt worden und nicht trocken. Deswegen musste ich ihn zurücklassen, weil er eine Gefahr darstelle, wurde mir erklärt. Man hatte mir keine Möglichkeit eingeräumt, das Teil nach der Rückkehr wiederzubekommen - also eine Enteignung. Ich brauchte das Gerät für meine Wanderungen durch die schottischen Berge. Ich hatte doch auch keine Ahnung, was erlaubt war mitzunehmen ...
Mich ärgerte auch, dass es am Flughafen anscheinend keine Gepäckaufbewahrung für nicht zugelassene Gepäckstücke gibt oder der Fluggesellschaft der Verlust ihres Fluggastes egal ist. Denn welche Fluggesellschaft bringt solche weggenommenen Gegenstände ihrer Passagiere zu einer Gepäckaufbewahrung im Flughafen, wo es sie gibt?
2.3. Keine Gepäckaufbewahrung für nicht erlaubte Gegenstände?
Als Flugpassagier ist man hier teilweise praktisch rechtlos. Man steht in einem Falle wie meinem unter dem Druck, nicht mitfliegen zu dürfen, wenn man nicht spurt. Natürlich hat man formal ein Recht auf eine Quittung, wenn man einen Gegenstand an die Fluggesellschaft abgeben muss. Doch ich befürchte, meistens wird man diese nicht ausgestellt bekommen. Meines Erachtens sollte sich aus dem Beförderungsvertrag auch
juristisch ableiten lassen, dass die Fluggesellschaft verpflichtet ist, den Gegenstand eine gewissen Zeit zur Abholung aufzubewahren, einige Wochen, wenn nicht Monate (, bevor er auf einer Koffer- und Fundstückauktion versteigert wird). Mit einer Übergabe-Quittung wird die Möglichkeit, den Gegenstand wiederzuerlangen, gesichert. Außerdem unterstützt sie ein Auskunftsverlangen nach dem Verbleib des Gegenstandes, dessen Nichtbefriedigung Schadensersatz wegen Eigentumsverletzung zur Folge haben sollte. Demzufolge sollte jede Fluggesellschaft an der Stelle, an der sie Gepäck noch aus dem Verkehr ziehen will, einen Quittungsvordruck, Stempel und Stempelkissen vorrätig haben.
In dieser Frage könnte sich einmal der Verbrauchschutzbund engagieren.
3. Gebühren für Übergepäck
Bei der Zusammenstellung Ihres Budgets für Ihre Reise sollten Sie auch an Gebühren für Übergepäck denken, wenn Sie ein kleines Budget haben. Übergepäck sind die Kilos, die über den Ihnen von Ihrem Transportunternehmen ohne extra Kostenberechnung zugestanden Freigrenzen für Ihr Gepäck liegen. Mehr Gepäck können Sie im Allgemeinen ohne Gebühren mit sich führen, wenn Sie nicht fliegen, sondern mit einer Fähre reisen, mit der Bahn oder dem Linienbus. Zum Gepäck in Linienbussen hatte ich schon was in meinem Erfahrungsbericht zu meiner Reise mit Redraytrans von Leipzig nach Rostow am Don geschrieben.
Pro ein Kilogramm Übergepäck sind an Aeroflot übrigens 10 EUR zu bezahlen (, in Schönefeld am Aeroflot-Buchungs-Counter, nicht bei GlobeGrounds.).
Ab und zu kommt es doch vor, dass ein Passagier gar nicht das Geld bei sich hat, um die Gebühren zu zahlen. Ich hatte mehrfach solche Beobachtungen in Schönefeld gemacht. Z.B. ein Mädchen, das einen Riesenkoffer und noch einen Koffer in normaler Größe dabei hatte, hatte deutlich Übergepäck und wurde von der Stewardess am Abfertigungsschalter aufgefordert, die Übergebühr am Buchungs-Counter zu bezahlen. Sie konnte anscheinend nicht. Ein Mann hinter ihr bot ihr an, dass sie einiges von Ihrem Gepäck in seinen Koffer tun könne, der noch Platz hatte. Rückgabe dann an der Gepäckrückgabe in Moskau Scheretmetjewo. Das haben sie dann auch getan. Trotzdem hatte sie dann immer noch ein paar Kilos zuviel. Sie wartete auf einen Bekannten in Berlin, den sie angerufen hatte, dass er ihr Geld bringt. Ob der noch rechtzeitig kam, weiß ich nicht...
Was passiert also, wenn ein Passagier nicht in der Lage ist, Übergepäck zu bezahlen? Muss das betreffende Gepäckstück zurückbleiben? Und wenn ja: wo? Am plausibelsten ist für mich die Antwort: Dann bewahrt das Service-Unternehmen am Flughafen für die Fluggesellschaft den Gegenstand auf, jedenfalls wenn der Fluggast bald zurückkommen will. Aber sonst? Wird sich der Fluggast entscheiden, nicht zu fliegen?
4. Service-Unternehmen an Berliner Flughäfen
Da sind wir dann beim Service, der hier für die Passagiere noch verbessert werden muss. An den Berliner Flughäfen erbringen die Unternehmen GlobeGround GmbH und Aviation Handling Service GmbH (kurz: AHS) diverse Dienstleistungen an die Fluggesellschaften. Dazu gehören neben Arbeiten am Flugzeug, beim Be- und Endladen die Einziehung der Gebühren für Übergepäck und Ermittlung verloren gegangenen Gepäcks. Der Fluggast muss die Gebühren für das Übergepäck sofort an den Schaltern dieser Firmen bezahlen, wenn an der Gepäckaufgabe das Gewicht festgestellt ist. Es gibt vielleicht ein paar Ausnahmen, z.B. hat Aeroflot in Schönefeld seinen eigenen Schalter in der Nähe der Flugabfertigungsschalter, wo man die Gebühr für das Übergepäck zu bezahlen hat. GlobeGrounds hat in Berlin-Tegel seinen Schalter gegenüber dem Check-in-Bereich für Gate Nr. 5 (Abfertigung z.B. von Transaero-Flügen) und in Schönefeld im Erdgeschoss vom Eingang aus gesehen rechts in der Ecke.
Wer Gepäck vermisst, meldet sich zunächst mal am Informationsstand in der Haupthalle in Tegel oder in Schönefeld an der Information im Bereich A. Dort bekommt man ein Formular zur Meldung des vermissten Gepäcks und man bekommt gesagt, ob AHS oder Globalgrounds sich um die Ermittlung kümmert.
Eigentlich drängt sich hier auf, dass diese Gesellschaften für die Fluggesellschaften, mit denen sie Verträge haben, auch die Aufbewahrung solcher Gegenstände der Passagiere übernehmen, deren Mitnahme auf den Flug ihnen verboten wurde - und das nicht bezahlte Gepäckstück mit dem Übergepäck. - Ich argwöhne, dass, wenn ein Gericht das mal in einem Rechtsstreit um weggenommenes Eigentum durch die Fluggesellschaft so sieht, die Passagiere bald darauf hohe Gebühren für die Aufbewahrung ihrer Gegenstände zahlen müssen. Aus einer Pflicht zur Aufbewahrung, die aus dem Beförderungsvertrag folgt, wird dann womöglich eine entgeltliche Dienstleistung.
In Berlin Tegel wird das Fundbüro nicht von der Flughafengesellschaft geführt, entnehme ich der Broschüre der Berliner Flughäfen mit dem aktuellen Sommer-Flugplan, sondern wurde an eine Firma 4 Services Logistics (Tel.: 030/4101 2315) ausgelagert. Auch an sie ließe sich die Aufbewahrung übertragen.
Daneben gibt es noch die Gepäckaufbewahrung, die sich in Tegel im Servicemarkt in der Haupthalle befindet. Pro Gepäckstück und angefangenen Kalendertag [...NEXT]