Heute ist Staatstrauertag in Russland. Die zwei Selbstmordanschläge in der Moskauer Metro durch zwei kaukasische Frauen waren die größten Schlagzeilen in den Radionachrichten gestern und das ARD brachte eine Brennpunktsendung. Deutsche waren nicht unter den Opfern, hieß es. Neben den 39 Toten (Das ist der Stand heute mittag) gab es noch zahlreiche Verletzte, möglicherweise auch ausländische Touristen.
Verwandte von mir sagten mir bei ihrem Besuch vor 2 Wochen, dass sie eine Flussreise zwischen Moskau und St. Petersburg gebucht haben für diesen Sommer. Wenn sie sich jetzt Gedanken machen, was wäre wenn ... wenn sie dann in Moskau sind und was passiert - vielleicht sehen sie sich ihre Versicherunspolicen an, schauen, ob die greifen im Falle einer Verletzung durch Gewalttaten.
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Das deutsche Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist erst vor einem Jahr dahingehend in seinem Anwendungsbereich ausgeweitet worden, dass Deutsche, die Opfer von Gewalttaten nicht im Inland (bisheriger Anwendungsbereich), sondern im Ausland werden, auch Anspruch auf eine Entschädigung gegenüber dem Staat haben, unter bestimmten Voraussetzungen, versteht sich. In das Gesetz wurde dazu der § 3a eingefügt. Dort stehen die Höchstsummen, die in bestimmten Fällen gezahlt werden.
Sicher können sich manche Leser an die Terroranschläge in Djerba (Tunesien) und auf Bali (Indonesien) 2002 erinnern, bei denen deutsche Touristen ums Leben kamen. Besonders hatte sich für eine Ergänzung des OEGs die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer, Weißer Ring, eingesetzt. Doch das Gesetz ist kaum bekannt. Nur 11 Prozent der durch Gewalttaten betroffenen Opfer machen Ansprüche nach dem OEG geltend, erklärte der weiße Ring voriges Jahr aus Anlass des bevorstehenden "Tag der Kriminalitätsopfer" am 22. März. Daher möchte ich es aus Anlass der Attentate in Moskau gestern hier erwähnen. Unter www.bmas.de gibt es eine Broschüre "Hilfe für Opfer von Gewalttaten".
Vielleicht sehen Sie sich das Gesetz mal an?