Sunday, July 25. 2010
0. Gliederung
1. Einleitung
2. Denn sie wissen nicht, was ihnen genommen wird
2.1. Ausnahme Hilfsmittel für Behinderte
2.2. Eigenes Erlebnis mit British Airways
2.3. Keine Gepäckaufbewahrung für nicht erlaubte Gegenstände?
3. Gebühren für Übergepäck
4. Service-Unternehmen an Berliner Flughäfen
5. Übergepäck bei Fluggesellschaften
5.1. Keine Überraschungen beim Wiegen
5.2. Übergepäck mehrfach bezahlen
6. Gepäck-Checklisten
***
1. Einleitung
Für Fluggäste der Europäischen Union galt nach der Verordnung "zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt", VO 2320/2002, dass ihr Handgepäck kontrolliert wird, bevor sie an Bord gehen. Diese Verordnung war eine Reaktion auf die Flugzeug-Attentate am 11. September 2001 in den USA. Verbotene Gegenstände sind danach bei den Sicherheitskräften abzugeben. Es existierte zu dieser EU-Verordnung als Anhang eine Liste verbotener Gegenstände, die aber den Passagieren jahrelang vorenthalten wurde.
2. Denn sie wissen nicht, was ihnen genommen wird
Wer aber das Recht nicht kennt, kann es nicht einhalten. Deswegen hatte ein Fluggast, dem mit einem Tennisschläger an der Sicherheitsschleuse des Flughafens Wien-Schwechat der Zutritt zum Flugzeug verwehrt worden war, im September 2005 Beschwerde vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich eingelegt, der den Fall dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vorlegte.
Der EuGH hatte daraufhin geurteilt, dass die Geheimhaltung dieser Liste rechtswidrig ist (Entscheidung vom 10.09.2009, Aktenzeichen C346/06). Eine Verordnung muss nach Artikel 254 EG-Vertrag veröffentlicht werden. Das war bei dieser Verordnung nicht der Fall. Erst mit der Veröffentlichung entfaltet eine EU-Verordnung Rechtswirkung gegenüber dem Einzelnen EU-Bürger. Daher ist jene nicht veröffentlichte Verordnung für rechtswidrig erklärt worden.
Wenn Sie, liebe Reisefreundin, lieber Reisefreund, im Zweifel darüber sind, ob bestimmte Ihrer Gegenstände als Gepäck in Ihrem Flugzeug verboten sind, vergleichen Sie vor Antritt der Reise Ihre Gepäckliste mit jener Liste. Letztere ist aber nur als Handlungs-Richtlinie zu werten. Ob ein Gegenstand ein Sicherheitsrisiko für den Flug darstellt, entscheidet letztlich die Sie kontrollierende Sicherheitskraft.
Die erwähnte Liste findet sich in einer zum Zeitpunkt der oben genannten EUGH-Entscheidung schon neu erlassenen und veröffentlichten EU-Verordnung "zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen grundlegenden Normen für die Luftsicherheit", VO 622/2003. Im Anhang jener Verordnung heißt es u.a., dass jegliche stumpfe Instrumente, mit denen Verletzungen hervorgerufen werden können, an Bord des Flugzeuges verboten sind. Beispielhaft sind genannt:
- Paddel
- Angelruten
- Golfschläger.
- Tennisschläger hingegen nicht.
Wer sicher gehen will, fragt besser rechtzeitig vor dem Flug bei seiner Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen zum Handgepäck. Oder schaut erst mal auf die Website der Fluggesellschaft. Z.B. hier bei Germania: https://www.flygermania.de/de/reisehinweise/gepaeck/.
Ich habe solche Listen auch auf den Websites mehrerer Fluggesellschaften aus dem Osten gesehen.
2.1. Ausnahme Hilfsmittel für Behinderte
Seit Juli 2008 sind Fluggesellschaften verpflichtet, Hilfsmittel für Behinderte wie
Rollstühle oder Blindenhunde gratis mitzunehmen. Das bestimmt die
Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 5. Juli 2006 über die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter
Mobilität. (Zu weiteren Rechten von Touristen als Flugpassagiere schreibe ich an anderer Stelle hier im Blog etwas; ist noch in Bearbeitung.)
2.2. Eigenes Erlebnis mit British Airways
Mir selbst ist vor einem Flug von Frankfurt am Main nach Glasgow mit Britisch Airways ein Brenner zum Kochen, der sich in meinem Rucksack, den ich als Gepäck aufgegeben hatte, abgenommen worden; sehr spät, als wir Passagiere schon gebeten wurden, in das Flugzeug einzusteigen. Man hatte meinen Rucksack noch nicht zu unserem Flugzeug gebracht, weil man was beim Röntgen entdeckt hat. Ich musste den Brenner herausholen, öffnen. Da war kein Brennstoff drin, aber er war schon mal benutzt worden und nicht trocken. Deswegen musste ich ihn zurücklassen, weil er eine Gefahr darstelle, wurde mir erklärt. Man hatte mir keine Möglichkeit eingeräumt, das Teil nach der Rückkehr wieder zu bekommen - also eine Enteignung. Ich brauchte das Gerät für meine Wanderungen durch die schottischen Berge. Ich hatte doch auch keine Ahnung, was erlaubt war mitzunehmen ...
Mich ärgerte auch, dass es am Flughafen anscheinend keine Gepäckaufbewahrung für nicht zugelassene Gepäckstücke gibt oder der Fluggesellschaft der Verlust ihres Fluggastes egal ist. Denn welche Fluggesellschaft bringt solche weggenommenen Gegenstände ihrer Passagiere zu einer Gepäckaufbewahrung im Flughafen, wo es sie gibt?
2.3. Keine Gepäckaufbewahrung für nicht erlaubte Gegenstände?
Als Flugpassagier ist man hier teilweise praktisch rechtlos. Man steht in einem Falle wie meinem unter dem Druck, nicht mitfliegen zu dürfen, wenn man nicht spurt. Natürlich hat man formal ein Recht auf eine Quittung, wenn man einen Gegenstand an die Fluggesellschaft abgeben muss. Doch ich befürchte, meistens wird man diese nicht ausgestellt bekommen. Meines Erachtens sollte sich aus dem Beförderungsvertrag auch juristisch ableiten lassen, dass die Fluggesellschaft verpflichtet ist, den Gegenstand eine gewissen Zeit zur Abholung aufzubewahren, einige Wochen, wenn nicht Monate (, bevor er auf einer Koffer- und Fundstückauktion versteigert wird). Mit einer Übergabe-Quittung wird die Möglichkeit, den Gegenstand wiederzuerlangen, gesichert. Außerdem unterstützt sie ein Auskunftsverlangen nach dem Verbleib des Gegenstandes, dessen Nichtbefriedigung Schadensersatz wegen Eigentumsverletzung zur Folge haben sollte. Demzufolge sollte jede Fluggesellschaft an der Stelle, an der sie Gepäck noch aus dem Verkehr ziehen will, einen Quittungsvordruck, Stempel und Stempelkissen vorrätig haben.
In dieser Frage könnte sich einmal der Verbrauchschutzbund engagieren.
Weiter geht es im erweiterten Eintrag mit dem Thema Übergepäck und Gepäckermittlung und dann mit Checklisten für die Reise ...
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